Bergler & Böttcher
Rechtsanwaltskanzlei

Recht des Wohnungseigentums

Beratung und Vertretung von
Hausverwaltungen, Wohnunseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümern

u.A.

  • in allen Fragen der Hausverwaltung, Beschlussfassung und -anfechtung
  • der Instandsetzung und -haltung des Gemein- und Sondereigentums
  • der Ansprüche der WEG und der Eigentümer untereinander und gegen Dritte
  • der WEG gegen säumige Miteigentümer, Inkasso von Hausgeld und Sonderumlagen
  • Vertretung in Beschlussanfechtungs- und sonstigen gerichtlichen Verfahren

Ansprechpartnerin

Monika Bergler

Rechtsanwältin

  • geboren in Pforzheim und aufgewachsen in Mühlacker
  • seit 1987 wohnhaft in Eberbach, verheiratet, 3 Söhne
  • Studium der Rechtswissenschaften an der  Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 1.Staatsexamen 1990
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach, 2.Staatsexamen 1993
  • seit 1994 als Rechtsanwältin tätig, zunächst in einer großen Wirtschaftskanzlei in Heidelberg, später in Stuttgart
  • am 01.02.2007 Gründung der Kanzlei in Eberbach